WER IST ALLES BERECHTIGT, EIN E-2-VISUM ZU ERHALTEN?

Jul 20, 2020

Das E-2-Visum ist ein Nicht-Einwanderungsvisum, das Einzelpersonen aus einem Vertragsstaat (siehe Liste der E-2-Visum-Länder hier) erlaubt, sich in den Vereinigten Staaten aufzuhalten und für eine US-Firma zu arbeiten, in die sie (oder andere Personen aus demselben Vertragsstaat) eine beträchtliche Geldsumme investiert haben.

In diesem Artikel werden wir erörtern, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um den Status eines E-2-Visums zu erhalten. Wir werfen unseren Blick nun auf die Anforderungen an das Unternehmen sowie die Investition, die man dafür tätigen muss.

 

E-2 Visum Nationalitätsvoraussetzung

Wie oben erwähnt, ist zunächst zu prüfen, ob das Land, dessen Staatsangehörigkeit der E-2-Visumantragsteller besitzt, in der vom US-Außenministerium geführten Liste der E-2-Visumländer aufgeführt ist. Einzelpersonen können sich nur dann für ein E-2-Visum für die Vereinigten Staaten qualifizieren, wenn sie Staatsangehörige eines Landes sind, das besondere Handels- oder Freundschaftsverträge mit den Vereinigten Staaten unterhält. 

Nennenswerte Ausnahmen sind Russland und China, deren Bürger sich demzufolge nicht für ein E-2-Visum qualifizieren können. Für russische und chinesische Staatsbürger gibt es jedoch die folgenden Alternativen: (i) ein E-2-Visum zu erhalten, indem sie eine zweite Staatsbürgerschaft aus einem Land wie Grenada erwerben (durch ein Investorenprogramm), diese Option wird hier besprochen; oder (ii) ein EB-5-Visum zu beantragen, eine spezielle Green Card für Investoren.

Leider hat EB-5 im Vergleich zum E-2-Visum strengere Anforderungen, was vor allem eine weitaus größere Investition darstellt. Daher bleibt die praktikabelste Option für Bürger aus China und Russland aller Wahrscheinlichkeit nach, die Beantragung eines E-2-Visums über eine zweite Staatsbürgerschaft. Wir diskutieren hier die Unterschiede zwischen E-2-Visum und EB-5-Visum.

 

E-2-Visumanforderungen für Investoren

Der erste Schritt zur Erlangung eines E-2-Visums besteht in der Gründung eins US-Unternehmens, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft. Wir besprechen hier die Gründung einer US-Gesellschaft und die Unterschiede zwischen einer Corporation und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company, LLC). 

Um sich für den Status eines E-2-Visums zu qualifizieren, muss der E-2-Investor nachweisen, dass er die operative Kontrolle über die US-Einheit ausübt, indem er entweder mindestens 50% der Anteile besitzt oder, falls der Investor ein Minderheitsaktionär ist, eine Position, wie z.B. als CEO oder geschäftsführendes Mitglied. Kontrolle bedeutet die Befugnis, allein oder zusammen mit einem gleichberechtigten Partner verbindliche Entscheidungen im Namen des Unternehmens zu treffen. 

In dieser Hinsicht ist es von entscheidender Bedeutung, eine Betriebsvereinbarung zu entwerfen, die widerspiegelt, wer die Anteilseigner sind, wie hoch ihr Anteil an den Mitgliederinteressen ist und wer welche Position mit welchen Befugnissen abdeckt. Eine ordnungsgemäß entworfene Betriebsvereinbarung ist für das positive Ergebnis des E-2-Visa-Antrags von wesentlicher Bedeutung. Unsere E-2-Visum-Anwälte kümmern sich um die Gründung Ihrer US-Geschäftseinheit und den Entwurf der Betriebsvereinbarung in der Form, wie sie zur Genehmigung Ihres E-2-Visum-Antrags verfasst werden soll.

Ein Unternehmen kann zu gleichen Teilen im Besitz von zwei Mitgliedern sein. Wenn in diesem Fall beide Mitglieder ein E-2-Visum beantragen, wird das US-Konsulat höchstwahrscheinlich sicherstellen wollen, dass sie sich die Befugnis, verbindliche Entscheidungen im Namen des Unternehmens zu treffen, zu gleichen Teilen aufteilen. Eine Möglichkeit, dieses Ergebnis zu erreichen, besteht darin, jedem Mitglied ein gegenseitiges Vetorecht bei den jeweiligen Entscheidungen einzuräumen. Natürlich kann diese Struktur zu gefährlichen Blockaden führen, aber das betrifft nicht die Einwanderung aus den USA. Diese Frage sollte gesondert behandelt werden, wobei unsere E-2-Visa-Anwälte Ihnen dabei helfen werden.

 

E-2 Visabestimmungen für Angestellte

Um sich für den Status eines E-2-Visums zu qualifizieren, muss der Angestellte eines Investors mit E-2-Vertrag

(1) dieselbe Staatsangehörigkeit haben wie der Investor – er muss Staatsangehöriger eines Vertragsstaates sein.

(2) bei der US-Einheit in leitender oder geschäftsführender Funktion angestellt sein oder in einer Position beschäftigt sein, die besondere Fähigkeiten und Qualifikationen erfordert.

Staatsangehörigkeit. Um Bürger aus seinem eigenen Staatsangehörigkeitsland beschäftigen zu können, muss der E-2-Visa-Investor mindestens 50% des US-Unternehmens besitzen. Wenn der Investor die US-Firma nicht direkt, sondern über eine ausländische Firma besitzt, ist das Land, in dem die ausländische Firma ansässig ist, im Hinblick auf das betreffende Staatsangehörigkeitserfordernis nicht relevant. Nur die Nationalität des einzelnen Investors ist relevant.

Wenn z.B. die US-Firma einer russischen Firma gehört, die ihrerseits einer britischen Person gehört, wird für E-2-Visa-Zwecke, obwohl Russland nicht in der E-2-Visa-Länderliste aufgeführt ist, die russische Firma nicht berücksichtigt, und die Nationalität der US-Firma wird als die des einzelnen Endaktionärs angesehen (in diesem Fall ist dies das Vereinigte Königreich, das für E-2-Visa in Frage kommt). 

Wenn das US-Unternehmen zu gleichen Teilen im Besitz von Partnern aus zwei verschiedenen Ländern ist, können Mitarbeiter aus einem oder beiden Ländern – sofern beide Vertragsländer sind – für den Status eines E-2-Visums in Frage kommen. 

Szenario #1: Die US-Firma ist zu 50% im Besitz eines italienischen Staatsbürgers und zu 50% im Besitz eines britischen Staatsbürgers. Da sowohl Italien als auch das Vereinigte Königreich Vertragsländer sind und jedes Mitglied mindestens 50% der US-Einheit besitzt, können Angestellte aus beiden Ländern für ein E-2-Visum in Frage kommen, sofern sie beide Vertragsländer sind.

Szenario #2: Die US-Einheit befindet sich zu 50% im Besitz eines italienischen Staatsbürgers und zu 50% im Besitz eines russischen Staatsbürgers. Obwohl hier jedes Mitglied mindestens 50% der US-Einheit besitzt, können sich nur Mitarbeiter aus Italien für den Status eines E-2-Visums qualifizieren, da Russland nicht zu den Vertragsstaaten gehört.

Szenario #3: Die US-Einheit befindet sich zu 50% im Besitz eines britischen Staatsbürgers, zu 25% im Besitz eines deutschen Staatsbürgers und zu 25% im Besitz eines türkischen Staatsbürgers. Hier sind alle drei Länder Vertragsländer, jedoch besitzt nur der britische Staatsbürger 50% des US-Unternehmens, was die Mindestschwelle für die Einstellung von Mitarbeitern aus dem eigenen Land darstellt.

Leitende oder ausführende Aufgaben. Der E-2-Visa-Mitarbeiter muss innerhalb der US-Einheit Aufgaben mit Führungs- oder Aufsichtscharakter wahrnehmen, die vom USCIS als solche definiert werden, die “in erster Linie dem Mitarbeiter die letztendliche Kontrolle und Verantwortung für den gesamten Unternehmensbetrieb oder einen wesentlichen Teil davon übertragen”.

Besondere Fähigkeiten und Qualifikationen. Auch wenn es sich nicht um eine leitende oder leitende Funktion handelt, kann sich ein potenzieller Mitarbeiter der US-Einheit für ein E-2-Visum qualifizieren, wenn er/sie über besondere Fähigkeiten oder Qualifikationen verfügt, die für den effizienten Geschäftsbetrieb des Unternehmens unerlässlich sind. 

Zu den Faktoren, die bei der Bewertung dieser Anforderung zu berücksichtigen sind, gehören

– Fachkenntnisse und vorherige Erfahrung des Bewerbers für diese spezifische Position

– Gehalt des Antragstellers

– Ob die Rolle des Bewerbers auf dem US-Arbeitsmarkt leicht austauschbar ist.

Einwanderungsbestimmungen unterliegen oft der Auslegung, und diese macht keine Ausnahme. Die Prüfung, ob die von den E-2-Mitarbeitern abgedeckte Position die oben genannten Standards erfüllt, kann manchmal schwierig sein, und bestimmte Führungspositionen können in den Augen des US-Konsularbeamten nicht als Führungspositionen gelten, obwohl sie es definitiv sind. 

In der Tat muss ein besonderes Augenmerk auf die Erstellung einer Stellenbeschreibung gelegt werden, die den USCIS-Anforderungen entspricht, andernfalls wird Ihr E-2-Visumsantrag höchstwahrscheinlich abgelehnt. Unsere Anwälte für E-2-Visa sind darauf spezialisiert, zu beurteilen, ob die Position und die Aufgaben des vorgeschlagenen Mitarbeiters den Anforderungen des USCIS entsprechen oder nicht, und helfen Ihnen bei Bedarf bei der Erstellung einer passenderen Stellenbeschreibung.

Die Anforderungen an die Position und die Pflichten eines E-2-Visa-Mitarbeiters werden hier ausführlicher besprochen.

 

E-2-Visum für Familienmitglieder

Unmittelbare Familienmitglieder von E-2-Visa-Investoren und E-2-Visa-Mitarbeitern können sich ebenfalls für den E-2-Visastatus qualifizieren. Unmittelbare Familienmitglieder für E-2 Visumszwecke sind auf Ehepartner und minderjährige Kinder beschränkt. Andere Familienmitglieder sind nicht berechtigt. 

Das E-2 Visum für Familienangehörige ist strikt abhängig vom E-2 Visum des Hauptantragstellers. Sobald dieses abgelaufen ist, ist auch das Visum für Familienangehörige abgelaufen.

Ein Ehepartner eines E-2 Visuminhabers kann für die E-2 Visumsgesellschaft oder für jede andere Firma in den Vereinigten Staaten oder im Ausland arbeiten oder einfach nichts tun. Wenn der Ehepartner beabsichtigt, in den USA zu arbeiten, muss er/sie I-765 einreichen und die Arbeitserlaubnis (EAD) erhalten.

Minderjährige Kinder eines E-2-Visuminhabers dürfen nur in die Schule eingeschrieben werden.

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